Damengolf Rahmenausschreibung

Damengolf - Rahmenausschreibung 18 u. 9 - Loch Turniere für 2023
Stand 16.02.2023

1)ZUSAMMENSTELLUNG u. KLASSEN: Zusammenstellung durch Ladies´Captain
in 1-3 (18 Loch), bzw. 1-2 (9 Loch) etwa gleich großen Netto-Klassen.

2)WERTUNG u. PREISE: die, in der Ausschreibung festgelegte Preise

3) Es wird, soweit nicht anders ausgeschrieben, von Damen „rot“ gespielt.

4) Es wird - in dieser Reihenfolge - nach der Ausschreibung, dieser
Rahmenausschreibung und den Offiziellen Golfregeln (DGV, 2019) gespielt.

5) Die Spielleitung wird vor Beginn des Wettspiels bekannt gegeben.

6) Bis zum ersten Start kann das Teilnehmerfeld durch den Ladies´Captain erweitert
werden.

7) In begründeten Fällen kann die Ausschreibung bis zum ersten Start durch den
Ladies´Captain geändert werden. Danach sind Änderungen nur bei Vorliegen
außergewöhnlicher Umstände zulässig.

8)Coronaregel „Ergebnisse im Zählspiel“:
Gemäß der allgemeinen Rahmenausschreibung des GC Godesberg

9) ANORDNUNG DER SPIELLEITUNG
GEWITTER SOFORTIGE SPIELUNTERBRECHUNG (Regel 5.7 b / I):
Gemäß der allgemeinen Rahmenausschreibung des GC Godesberg
Der Golfplatz verfügt über das automatisches Gewitterwarnsystem TUBE! (www.gcbonn.
de > Turnierkalender > TÖNE Gewitterwarnsystem TUBE)
Sobald der Alarmton (25 Sekunden Dauerton ohne Pause) ertönt, ist das Turnier
ZWINGEND UND SOFORT unterbrochen, auch der kürzeste Schlag darf nicht mehr
ausgeführt werden!!!
Das Spiel darf erst wieder aufgenommen werden, wenn der Ton ENTWARNUNG (38
Sekunden - 2 kurze sich wiederholende Töne) erklingt!
Strafe für Verstoß: Spieler, die gegen diese Anordnung der Spielleitung
verstoßen, sind DISQUALIFIZIERT!
Beim Alarmton sofort die nächstgelegene Schutzhütte aufsuchen und die
Entwarnung abwarten! Carts und Schläger mindestens 15 bis 20 m von der
Schutzhütte entfernt stehen lassen!
Ungeachtet dieser Anordnung der Spielleitung bleibt jeder Spieler berechtigt, sein
Spiel gegebenenfalls nach Regel 5.7 a (3. Teilstrich) zu unterbrechen.
(SPIELABBRUCH: Die Sirenen ertönen 2 x 10 Sekunden mit einer 5 sekündigen
Pause!)

10) Die Nutzung von E-Carts ist nur durch deren Verfügbarkeit und auf Grund von
Witterungsverhältnissen eingeschränkt.

11) Soweit in der Ausschreibung oder tagesaktuell auf dem schwarzen Brett
„Sonderregel BESSERLEGEN (auch im GELÄNDE)“und/oder „Sonderregel Grüns“
und/oder „Sonderregel Trockenrisse“ angezeigt ist, gilt Folgendes:
a) Besserlegen Gelände:
Ein im gesamten Gelände liegender Ball darf straflos aufgenommen und gereinigt
werden. Vor dem Aufnehmen muss der Spieler die Lage des Balls kennzeichnen. Der
so aufgenommene Ball muss innerhalb einer Scorekartenlänge von seiner
ursprünglichen Lage, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in eine Penalty Area,
einen Bunker oder auf ein Grün gelegt werden.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe.
(Hinweis: Zum Gelände gehören nicht der Abschlag und das Grün des zu
spielenden Lochs und sämtliche Penalty Areas und Bunker auf dem Platz!)
b) Besserlegen Grüns:
Die Grüns sind gelocht (aerifiziert). Liegt der Ball eines Spielers auf einem
Bodenbelüftungsloch oder berührt er dieses, darf er Erleichterung nach Regel 16.I d
in Anspruch nehmen.
Behinderung liegt aber nicht vor, wenn das Bodenbelüftungsloch nur den Stand oder
die Spiellinie des Spielers behindert.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe
c) Trockenrisse:
Die im Gelände auf einer auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnittenen Fläche durch
Trockenheit entstandenen Risse sind „Boden in Ausbesserung“ und damit
„Ungewöhnliche Platzverhältnisse“. Liegt ein Ball in oder auf einem dieser Risse oder
berührt ihn oder ist der Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers betroffen,
ist der Spieler berechtigt, Erleichterung gemäß Regel 16 in Anspruch zu nehmen.
Behinderung nach dieser Sonderregel ist nicht gegeben, wenn ausschließlich der
Raum des beabsichtigten Stands beeinträchtigt ist.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe

12) Vorbereitete Wintergrüns sind „Boden in Ausbesserung“ und damit
„Ungewöhnliche Platzverhältnisse“. Erleichterung gemäß Regel 16 MUSS in
Anspruch genommen werden.
Strafe für Verstoß: Grundstrafe

13) Ungewöhnliche Platzverhältnisse sind auch a) mit Kies gefüllte
Drainagegräben, geschlossene, aber noch sichtbare Wasserleitungs- und
Kabelgräben, b) mit Pfählen oder Manschetten gekennzeichnete Bäume und c) mit
Split und Schotter befestigte Wege sowie Wege mit festgefahrener, steiniger
Oberfläche. Zu den Wegen gehören auch deren Ränder und Böschungen.

14) Die Penalty Area auf Bahn 5, Bahn14 und Bahn 15 ist mit roten Pfählen mit
grünem Kopf gekennzeichnet. Es handelt sich um ein Biotop, ist Spielverbotszone
und darf weder betreten, noch darf ein dort liegender Ball herausgespielt werden. Es
ist, wenn der Ball eines Spielers in der Spielverbotszone liegt, vielmehr IMMER - mit
einem Strafschlag - Erleichterung gemäß Regel 17.1e, Ziff. (1) zu nehmen.

15) Der Elektrozaun zum Schutz gegen Wildschweine ist Spielverbotszone und gilt
als ungewöhnliche Platzverhältnisse. Es MUSS straflos Erleichterung gemäß Regel
16.1f so in Anspruch genommen werden, dass der Spieler mit seinem folgenden
Schlag den Zaun weder mit seinem Schläger noch mit seinem Körper berührt.
Verstoß: Grundstrafe

16) Grünbunker: Der Club bittet, nicht mit den Carts und Trolleys zwischen Grüns
und den sogenannten Grünbunkern hindurchzufahren. Ebenso, die Vorgrüns nicht
mit den Carts und Trolleys zu befahren.

17) Nearest: Es nehmen nur Abschläge teil, die auf dem Grün liegen. Zunächst muss
der Ball markiert werden. Erst wenn alle Spieler des Flights eingelocht haben, wird
gemessen, von der zum Ballmarker hin vorderen Lochkante bis zur Ballmarkierung.
Das Ergebnis ist, soweit relevant, in die am Grün stehende Liste einzutragen.
Longest: Es werden nur Abschläge gewertet, die auf dem Fairway liegen. Das
Ergebnis (ca.-Länge) ist, soweit relevant, in die auf dem Fairway stehende Liste
einzutragen.

18)Damengolf-Turniere werden nur durchgeführt, soweit sich innerhalb der
Meldefrist für 18 Loch-Turniere mindestens 15 und für 9 Loch-Turniere mindestens 6
Spieler gemeldet haben.

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