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Rahmenausschreibung Seniorengolf

Senioren/innengolf - Rahmenausschreibung Turniere

  1. Zusammenstellung u. Klassen: Zusammenstellung durch die Senioren/innen-Captain in 1-3 etwa gleich großen Netto-Klassen.
  2. Wertung und Preise: gemäß der aktuellen Ausschreibung festgelegten Preise, Doppelpreisausschluss
  3. Soweit nicht anders ausgeschrieben, starten die Senioren von Gelb, die Seniorinnen von Rot.
  4. Es wird – in dieser Reihenfolge – nach der Ausschreibung, dieser Rahmenausschreibung und den Offiziellen Golfregeln (DGV, 2019) gespielt.
  5. Die Spielleitung wird vor Beginn des Wettspiels bekannt gegeben.
  6. Bis zum ersten Start kann das Teilnehmerfeld durch die Spielleitung verändert werden.
  7. In begründeten Fällen kann die Ausschreibung bis zum ersten Start durch die Spielleitung geändert werden. Danach sind Änderungen nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
  8. Bei Gewitter sofortige Spielunterbrechung (Regel 5.7 b / I):
    Gemäß der allgemeinen Rahmenausschreibung des GC Godesberg
    Der Golfplatz verfügt über das automatische Gewitterwarnsystem TUBE! (www.gc-bonn.de > Turnierkalender > Töne Gewitterwarnsystem TUBE). Sobald der Alarmton (25 Sekunden Dauerton ohne Pause) ertönt, ist das Turnier zwingend und sofort unterbrochen, auch der kürzeste Schlag darf nicht mehr ausgeführt werden! Das Spiel darf erst wieder aufgenommen werden, wenn der Ton Entwarnung (38 Sekunden – 2 kurze sich wiederholende Töne) erklingt!
    Strafe für Verstoß: Spieler/Innen, die gegen diese Anordnung der Spielleitung verstoßen, sind Disqualifiziert!
    Beim Ertönen des Alarmtons sofort die nächstgelegene Schutzhütte aufsuchen und die Entwarnung abwarten! Carts und Schläger mindestens 15 bis 20 m von der Schutzhütte entfernt stehen lassen. Ungeachtet dieser Anordnung der Spielleitung bleibt jede/r Spieler/in berechtigt, sein/ihr Spiel gegebenenfalls nach Regel 5.7 a (3. Teilstrich) zu unterbrechen
    Allgemeiner Spielabbruch: Die Sirenen ertönen 2 x 10 Sekunden mit 5 Sekunden Pause.
  9. Die Nutzung von E-Carts ist nur durch deren Verfügbarkeit und auf Grund von Witterungsverhältnissen eingeschränkt.
  10. Soweit in der Ausschreibung oder tagesaktuell auf dem schwarzen Brett „Sonderregel Besserlegen (auch im Gelände)“und/oder „Sonderregel Grüns“ und/oder „Sonderregel Trockenrisse“ angezeigt ist, gilt folgendes:
    a) Besserlegen Gelände:
    Ein im gesamten Gelände liegender Ball darf straflos aufgenommen und gereinigt werden. Vor dem Aufnehmen muss der Spieler/die Spielerin die Lage des Balls kennzeichnen. Der so aufgenommene Ball muss innerhalb einer Scorekartenlänge von seiner ursprünglichen Lage, jedoch nicht näher zum Loch und nicht in eine Penalty Area, einen Bunker oder auf ein Grün gelegt werden. Strafe für Verstoß: Grundstrafe. (Hinweis: Zum Gelände gehören nicht der Abschlag und das Grün des zu spielenden Lochs und sämtliche Penalty Areas und Bunker auf dem Platz!)
    b) Besserlegen Grüns:
    Die Grüns sind gelocht (aerifiziert). Liegt der Ball eines Spielers/einer Spielerin auf einem Bodenbelüftungsloch oder berührt er dieses, darf er/sie Erleichterung nach Regel 16.I d in Anspruch nehmen. Behinderung liegt aber nicht vor, wenn das Bodenbelüftungsloch nur den Stand oder die Spiellinie behindert. Strafe für Verstoß: Grundstrafe
    c) Trockenrisse:
    Die im Gelände auf einer auf Fairwayhöhe oder niedriger geschnittenen Fläche durch Trockenheit entstandenen Risse sind „Boden in Ausbesserung“ und damit „Ungewöhnliche Platzverhältnisse“. Liegt ein Ball in oder auf einem dieser Risse oder berührt ihn oder ist der Raum des beabsichtigten Schwungs des Spielers betroffen, ist der Spieler/die Spielerin berechtigt, Erleichterung gemäß Regel 16 in Anspruch zu nehmen. Behinderung nach dieser Sonderregel ist nicht gegeben, wenn ausschließlich der Raum des beabsichtigten Standes beeinträchtigt ist. Strafe für Verstoß: Grundstrafe
  11. Vorbereitete Wintergrüns sind „Boden in Ausbesserung“ und damit „Ungewöhnliche Platzverhältnisse“. Erleichterung gemäß Regel 16 muss in Anspruch genommen werden. Strafe für Verstoß: Grundstrafe
  12. Ungewöhnliche Platzverhältnisse sind auch a) mit Kies gefüllte Drainagegräben, geschlossene, aber noch sichtbare Wasserleitungs- und Kabelgräben, b) mit Pfählen oder Manschetten gekennzeichnete Bäume und c) mit Split und Schotter befestigte Wege sowie Wege mit festgefahrener, steiniger Oberfläche. Zu den Wegen gehören auch deren Ränder und Böschungen.
  13. Biotope sind mit roten Pfählen mit grünem Kopf gekennzeichnet. Es handelt sich um Spielverbotszonen, die nicht betreten werden dürfen, noch darf ein dort liegender Ball herausgespielt werden. Wenn der Ball eines Spielers/einer Spielerin in der Spielverbotszone liegt, muss er/sie mit einem Strafschlag – Erleichterung gemäß Regel 17.1e, Ziff. (1) nehmen.
  14. Der Elektrozaun zum Schutz gegen Wildschweine ist Spielverbotszone und gilt als ungewöhnliche Platzverhältnisse. Es MUSS straflos Erleichterung gemäß Regel 16.1f so in Anspruch genommen werden, dass der Spieler/die Spielerin mit dem folgenden Schlag den Zaun weder mit dem Schläger noch mit dem Körper berührt.
    Verstoß: Grundstrafe
  15. Grünbunker (Bunker am Green): Der Club bittet, nicht mit den Karts oder Trolleys zwischen Grüns und den sogenannten Grünbunkern hindurchzufahren. Ebenso wird darum gebeten, die Vorgrüns nicht mit den Karts oder Trolleys zu befahren.
  16. Nearest: Es nehmen nur Abschläge teil, die auf dem Grün liegen. Das Ergebnis (ca. Länge und Name) ist, soweit relevant, in die am Grün stehende Liste einzutragen oder mit der Namensliste zu markieren.
    Longest: Es werden nur Abschläge gewertet, die auf dem Fairway liegen. Das Ergebnis (Name) ist, soweit relevant, in die auf dem Fairway stehende Liste einzutragen.
  17. Senioren/Innen-Turniere werden nur durchgeführt, soweit sich innerhalb der Meldefrist für 18 Loch-Turniere mindestens 12 und für 9 Loch-Turniere mindestens 6 Spieler gemeldet haben.

    Wachtberg, den 29.01.2024