Unser Platz
Für die Anmietung von E-Carts gelten auf der Golfanlage Bonn-Godesberg folgende Nutzungsbedingungen:
1: Mietobjekt und Mietzeit:
Gegenstand dieses Mietvertrages ist ein Cart. Der Mietpreis beträgt für eine 18-Loch Runde 18,- € bzw. 9,-€ für eine 9-Loch Runde und ist im Voraus zu entrichten. Das Cart wird für die Dauer einer Golfrunde vermietet; die Runde ist in einem normalen Spieltempo zu absolvieren. Während der Benutzungsdauer dürfen keine Pausen eingelegt werden. Eine Untervermietung ist nicht zulässig. Nach der Platzrunde ist das Cart unverzüglich am Clubhausabzustellen bzw. der Schlüssel im Sekretariat abzugeben. Das Cart wird in einem technisch einwandfreien Zustand zur Verfügung gestellt. Das Cart ist durch den Mieter vor Inbetriebnahme einer Prüfung bezüglich seiner Funktionstauglichkeit zu unterziehen; insbesondere müssen die Bremsen überprüft werden. Die Bedienungsanleitung ist zu beachten. Der Mieter haftet für jede Beschädigung des Fahrzeugs. Vor Übergabe des Fahrzeugs wird das Cart von dem Mieter auf eventuelle Vorschäden untersucht. Diese sind dann dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Verletzt der Mieter seine Überprüfungspflichten, so ist er mit einer Einwendung, dass bereits Vorschäden vorlagen, ausgeschlossen.
2: Pflichten:
An dem Cart dürfen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Zeigt sich während des Betriebs ein Mangel, der eine Stilllegung erforderlich macht, verlängert sich die Nutzungszeit um die Dauer der Stilllegung, sofern der Mieter den Mangel unverzüglich dem Vermieter angezeigt hat. Das Cart darf nur von Personen gefahren werden, die im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sind. Auf Wunsch des Vermieters muss dieser vorgelegt werden. Das Cart ist für maximal zwei Personen und zwei Golftaschen zugelassen; jede weitere Zuladung ist verboten. Mit dem Cart dürfen nur die dafür vorgesehenen Wege benutzt werden; den Wegweisern ist unbedingt zu folgen. Diesbezüglich und beim Befahren der Straßen gilt die Straßenverkehrsordnung (StVo). Beim Überqueren von Straßen ist stets der kürzeste Weg zum nächsten Abschlag zu wählen. Das Befahren von Abschlägen, Grüns, Vorgrüns, Übungsgrüns und den Zwischenräumen zwischen Grünbunkern und Grüns ist verboten. Aus Sicherheitsgründen dürfen steile Hänge und Böschungen nicht befahren werden. Spieler mit Carts haben kein automatisches Durchspielrecht; andere Flights dürfen nicht behindert oder genötigt werden. Zuwiderhandlungen gegen die in diesem Vertrag angeführten Pflichten begründen ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Vermieter; nach Ausübung dieses Kündigungsrechts führt dies zu einem sofortigen Entzug des Carts. Eine zeitanteilige Rückgewährung des Mietzinses erfolgt in diesen Fällen nicht.
3: Haftung und Gefahrübertragung:
Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen bei Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde. Dies gilt auch für anfängliche Mängel, sofern sich aus den bisher dargelegten Geschäftsbedingungen nicht etwas Anderes ergibt. Der Mieter bestätigt hiermit, dass er über eine Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme verfügt, die eventuelle Schäden abdeckt, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Carts entstehen können. Die Gefahr der Verschlechterung oder Zerstörung des Carts, auch soweit sie auf Zufall, höherer Gewalt, Vandalismus oder Abhandenkommen beruhen, trägt ab Bereitstellung bis zur Rückgabe an den Vermieter der Mieter. Einen bereits eingetretenen Schaden oder einen drohenden Schaden wird der Mieter dem Vermieter unverzüglich mitteilen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Mieters gegen Dritte tritt der Mieter bereits jetzt an den Vermieter ab, soweit sie dem Vermieter auch gegenüber dem Mieter zustehen. Hat der Mieter einen Schaden an den Vermieter erstattet, wird der Vermieter etwaige abgetretene Ansprüche an den Mieter mit gesonderter Urkunde zurückabtreten.